Allgemeine Bedingungen für den ERGO Geräteschutz

Value, Protect und Protect Plus Produkte (AB)

Verkäufer des Servicevertrages ist FundK.
Für die Ergo Geräteschutz Value, Geräteschutz Protect und Geräteschutz Protect Plus Produkte (Servicevertrag) gelten diese allgemeinen Bedingungen (AB).
 

§ 1 Vom Servicevertrag umfasst

Vom Servicevertrag umfasst ist das mit einem Ergo Geräteschutz Value, Ge- räteschutz Protect oder Geräteschutz Protect Plus geschützte, elektro- nische Gerät inklusive mitverpacktem Originalzubehör, das vom Verkäufer beim Servicedienstleister (§ 6) angemeldet wurde und dessen Servicegebühr bezahlt wurde. Nicht umfasst sind CDs, Blu-ray, DVDs, Speicherkarten und USB-Sticks, alle Arten von Software und Daten, Betriebsstoffe und Ver-brauchsmaterialien.

 

§ 2 Leistung im Servicefall

Der Servicedienstleister (§ 6) übernimmt nach seiner Wahl im Servicefall die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit oder den Austausch des vom Servicevertrag erfassten Gerätes inklusive mitverpacktem Originalzubehör je nach gekaufter Schutzproduktart in folgenden Fällen. Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Servicefälle sind ausschließlich unvorhergesehen und plötzlich eintretende Gerätefehler bzw. Geräteverluste:

Bei dem Geräteschutz Value (Garantieverlängerung) durch:

  • Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie des Herstellers oder Gewährleistung des Verkäufers, Akkus (wenn sie mehr als 50% Leistung verloren haben)

Zusätzlich beim Geräteschutz Protect durch:

  • mangelnde Gerätefestigkeit bei im täglichen Leben normalerweise auf- tretenden Belastungen, Feuchtigkeit oder Kondenswasser durch mangelnde Gerätedichtheit bei im täglichen Leben normalerweise auftretenden Belastungen, interner Kurzschluss, Über- und Unterspannung durch ungenügende Ge- rätestromkreissicherung, Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion. Elementarschäden (Sturm, Hagel, etc.)

Zusätzlich beim Geräteschutz Protect Plus durch:

  • Diebstahl oder Raub (unter Wahrung der üblichen Sorgfalt), Einbruchdiebstahl (das Gerät darf nicht von außen sichtbar sein) Eigen- tumsdelikte (§ 2 h) und i)), Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Elementarschäden sind in Form eines Versicherungsvertrages für fremde Rechnung vom Servicedienstleister beim unter § 6 angeführten Versiche- rungsunternehmen versichert.
     

Keine Servicefälle:

Der Servicedienstleister leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keinen Service (Reparatur) oder Ersatz für Gerätefehler oder Schäden: durch Vorsatz; durch einen Dritten (außer bei Eigentumsdelikten); durch grobe Fahrlässigkeit; durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der Vorschriften des Herstellers; für die ein Dritter, etwa der Her- steller, Händler, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw. haftet; durch Abnutzung oder Alterung; durch Serien- fehler; durch Erdbeben und Kriege; durch Terror; die als kosmetische

Schäden gelten wie z.B. Kratzer, Dellen, Farbveränderungen, usw.; durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren; durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle; durch alle Arten von Software und Daten. Diebstahl wird nicht ersetzt, wenn das Gerät auch nur kurz unbeaufsichtigt war, wenn es sich in abgelegter Kleidung oder Behältnissen befand oder in Menschenmengen und Lokalen nicht am Körper getragen wurde. Alle Eigentumsdelikte sind nur im Protect Plus gedeckt. Bei der Garantie- verlängerung sind nur Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler gedeckt.

Behoben wird nur der unmittelbare Gerätefehler am Gerät. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) wird nicht gehaftet.

 

§ 3 Leistungsumfang

Geleistet werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Arbeiten und Transporte, gestellt werden Ersatz-, Serviceteile sowie Wartungsmaterialien.

Ist das Gerät durch ein Eigentumsdelikt abhandengekommen oder wirt- schaftlich nicht wiederherstellbar, wird dieses durch ein technisch annähernd gleichwertiges Gerät ersetzt. Eine Auszahlung in bar ist nicht möglich.

Obergrenze des Leistungsumfangs ist der Wert des wiederherzustellenden bzw. zu ersetzenden Geräts abzüglich bereits geleisteter Entschädigungen für Vorschäden (z.B. Mehrfachreparaturen). Der Gerätewert ist der auf dem ursprünglichen Kaufbeleg genannte Gerätepreis abzüglich 10% des Gerätepreises pro abgelaufenes Jahr.

Bei dem Geräteschutz Protect und Geräteschutz Protect Plus hat, soweit kein Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler vorliegt, der Serviceberechtigte in jedem Servicefall bei Unfallschäden eine Bearbeitungsgebühr (Desktop & Notebook bis 1.500 € - 99 €, bis 5.000 €-249 €, bis 8.000 € - 399 € / iPhone & iPad 79 € / Watch 49 € / Zubehör 29 €) zu zahlen. Im Falle eines Eigentumsdelikts wird eine Servicegebühr von 15 % des Gerätekaufpreises erhoben.

Erhält der Serviceberechtigte im Zuge dieses Vertrages ein Austauschgerät so geht das defekte Gerät inklusive Zubehör in das Eigentum des Service- dienstleisters oder des Herstellers über.

 

§ 4 Servicegebühr, Abschluss des Servicevertrages, Beginn, Dauer und Ende des Servicevertrages

Die Servicegebühren werden bei Vertragsabschluss einmalig zur Zahlung fällig. Der Servicevertrag kommt mit der Bezahlung der einmaligen Ser- vicegebühr zustande. Der Servicevertrag besteht aus diesen allgemeinen Bedingungen, der Produktinformation und der Originalrechnung über das vom Servicevertrag umfasste Gerät. Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation ist deutsch.

Der Servicevertrag beginnt nach Bezahlung der einmaligen Servicegebühr und endet bei Computern und Zubehör drei Jahre, bei Smartphones, Tab- lets, Smartwatches zwei Jahre nach dem ursprünglichen Kauf des Gerätes.

 

§ 5 Pflichten vor und im Servicefall; keine Leistungspflicht

Der Serviceberechtigte hat das vom Servicevertrag umfasste Gerät auch während des Transportes ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen.

Der Serviceberechtigte hat bei Auftreten eines Servicefalles FundK oder dem Servicedienstleister unter www.aqilo.com den Servicefall unverzüglich, spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme und vor jeder Reparatur, anzuzeigen; dem Servicedienstleister (§ 6) unverzüglich jede Auskunft in Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Servicefalles oder des Umfanges der zu erbringenden Leistung (Service) erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Servicefalles zu ge- statten; vom Servicedienstleister angeforderte Belege beizubringen; bei Eigentumsdelikten diese unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Ta- gen, bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und eine Abschrift des polizeilichen Protokolls der Anzeige des Servicefalls beizufügen. Auf

Nachfrage des Servicedienstleisters ist der Einzelgesprächsnachweis des Providers vorzulegen und dem Servicedienstleister die IMEI Verfolgung zu genehmigen. Verletzt der Serviceberechtigte eine Pflicht nach § 5, so ist der Servicedienstleister zu keiner oder einer reduzierten Leistung (Service) verpflichtet.

Der Servicedienstleister ist zu keiner Leistung (Service) verpflichtet, wenn der Serviceberechtigte den Servicedienstleister arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht oder den Servicefall vorsätzlich herbeiführt.

 

§ 6 Versicherer, Servicedienstleister

Das Versicherungsunternehmen, mit dem der Versicherungsvertrag für fremde Rechnung zu Stande kommt, ist die Ostangler Brandgilde VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit), Flensburger Straße 5, 24376 Kappeln, www.ostangler.de. Die Geschäftstätigkeit der Versicherer, liegt u.a. im Betrieb von Sachversicherungen.

Der Servicedienstleister und der Versicherungsnehmer ist die

AQILO GmbH
Mooslackengasse 17
1190 Wien
Österreich

Firmenbuch Wien: FN 170057i
kontakt@aqilo.com
www.aqilo.com

 

§ 7 Anzuwendendes Recht und Beschwerden

Für den Servicevertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen ist deutsches Recht anzuwenden.

Beschwerden können an den Verkäufer oder die AQILO GmbH,
Web: www.aqilo.com
Email: kontakt@aqilo.com 
gerichtet werden.

 

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